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Einreisebestimmungen
für Haustiere
ACHTUNG: Am 03. Juli 2004 ändern sich die Regeln für die
Einfuhr von Haustieren nach Schweden!
Da die Regeln noch nicht in allen Details in der endgültigen Fassung
vorliegen, ist es ganz wichtig, sich tagesaktuell auf der Seite des Schwedischen
Landwirtschaftsamtes unter
www.sjv.se zu informieren. Die
grundlegende Änderung besteht darin, dass keine Einreisegenehmigung
und kein spezielles Gesundheitsattest mehr benötigt wird. Dafür
brauchen die Haustiere neu einen "Heimtierausweis". Bestehen
bleiben die Regelungen zur Tollwut-Impfung und zur Titerbestimmung. Auch
die Entwurmung muss nach wie vor kurz vor der Einreise durchgeführt
und vom Tierarzt dokumentiert werden (nähere Infos siehe unten).
Mit dem Stand März 2004 können Sie hier folgende Informationen
erhalten:
Information des Schwedischen
Landwirtschaftsamtes direkt von der Homepage -
einfuhr_neu2004.pdf (8 kB)
Infobroschüre vom Landwirtschaftsamt
"Einfuhr von Hunden und Katzen" -
einfuhrinfo.pdf (84 kB)
Hier die bis zum 03. Juli
2004 geltenden Bestimmungen:
Seit einigen Jahren dürfen Sie Ihren Hund und Ihre Katze mit nach
Schweden nehmen. Bitte beachten Sie aber die folgenden, recht umfangreichen
Bestimmungen und planen Sie Ihre Reise möglichst sechs Monate im
voraus.
- Das Tier muß eine
Identitätsmarkierung (Tätowierung oder Mikrochip) haben.
- Vergewissern Sie sich, daß
Ihr Hund mit einem anerkannten Impfstoff gegen Tollwut, Staupe und Leptospirose
geimpft ist. Junge Hunde müssen bei der Tollwutimpfung mindestens
3 Monate alt sein.
ACHTUNG - bei jungen Hunden, die erst eineTollwut-Impfung erhalten
haben, kann es sein, dass der vorgeschriebene Antikörper-Titer
nicht erreicht wird, obwohl diese Hunde schon einen Schutz gegen Tollwut
haben.Bei der Grundimmunisierung empfiehlt daher das Zentralamt für
Landwirtschaft zwei Impfungen, die einen Monat auseinander liegen. Die
Blutprobe darf frühestens 120 Tage nach der zweiten Impfung entnommen
werden.
Bitte beachten Sie zum Thema "Impfen" auch die Informationen
des Schwedischen Landwirtschaftsamtes!
Impfinformation Stand 16.6.2002 - impfen.pdf
(4 kB)
- Lassen Sie 4 Monate (120
Tage) nach der Tollwutimpfung von Ihrem Tierarzt eine Blutprobe entnehmen.
Der Tierarzt schickt die Blutprobe an ein anerkanntes Labor zur Überprüfung
auf Antikörper gegen Tollwut. Wenn Sie Musher sind, geben Sie Ihrem
Tierarzt eine Kopie Ihres Musherausweises und bitten Sie ihn, diese
mit einzuschicken, da Musher vom Labor einen Rabatt erhalten können
(hängt vom Labor ab!)
Sie erhalten ein paar Wochen später die Laborbescheinigung von
Ihrem Tierarzt. Diese Überprüfung ist bei regelmäßiger
und vorschriftsmäßiger Nachimpfung nur einmal im Leben des
Tieres notwendig.
- Für die Einreise nach
Schweden ist weiter eine Einfuhrgenehmigung vorgeschrieben. Auf einem
Formular kann die Einfuhr von bis zu 10 Hunden beantragt werden.
Fordern Sie rechtzeitig das Formular zur Beantragung der Genehmigung
beim Schwedischen Landwirtschaftsamt, Statens Jordbruksverk, an. Dies
ist auch auf Deutsch möglich. Sie können das Formular auch
per Faxabruf bestellen oder hier als pdf-Datei herunterladen.
Antrag auf Genehmigung für registrierten Importeur - formular.pdf
(16 kB) (Stand 13.10.2003)
- Überweisen Sie die
Bearbeitungsgebühr von 400 SEK (ca. 40 €) an:
Postgirokonto des Zentralamtes für Landwirtschaft mit der Konto-Nummer
95 57 99-2
Anschrift der Bank: Postgirot Bank AB, SE-105 06 Stockholm, Sweden
SWIFT-Adresse: PGSI SESS
und senden Sie das ausgefüllte Formular und den Überweisungsnachweis
an das Landwirtschaftsamt zurück.
(Diese Angaben wurden am 13.10.2003 überprüft - sie sind
noch gültig)
- Sie erhalten die Genehmigung
aus Schweden normalerweise in 3-4 Wochen zugeschickt. Der Gültigkeitszeitraum
der Einfuhrgenehmigung ist auf dem Dokument vermerkt. Mit gleicher Post
erhalten Sie die Formulare (a) „Zusammenstellung über durchgeführte
Impfungen" und (b) „Gesundheitszeugnis".
- Frühestens 10 Tage
vor Ihrer Einreise nach Schweden müssen Sie mit Impfpass, Laborbescheinigung
und den vom Landwirtschaftsamt zugestellten Formularen zu Ihrem Tierarzt
gehen. Dieser führt eine Wurmkur durch und füllt die beiden
Formulare (a) und (b) aus.
- Bei der „Zusammenstellung
über durchgeführte Impfungen" (a) müssen Sie darauf achten,
daß die Gültigkeit aller Impfungen - also nicht nur der Tollwutimpfung
- ausreichend ist. Dieses Formular ist bis zur nächsten fälligen
Nachimpfung gültig. Das Gesundheitszeugnis (b) mit der Bestätigung
über die durchgeführte Wurmkur darf bei der Einreise nach
Schweden nicht älter als 10 Tage sein. Bei einer erneuten Einreise
ist also auf jeden Fall ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorzulegen!
Bitte beachten Sie auch, daß
in Schweden teilweise andere Sitten für den Umgang mit Hunden herrschen.
Hunde werden in der Regel an der Leine geführt, Hundekot wird entfernt.
Sollten Sie Fragen zu den aufgeführten
Bestimmungen haben, wenden Sie sich am günstigsten direkt an das
Schwedische Landwirtschaftsamt in Jönköping.
Statens Jordbruksverk, SJV
SE-551 82 Jönköping
Tel.: +46 (0) 36-15 50 00
Fax: +46 (0) 36-15 08 18
Faxabruf +46 (0) 36-156100
Homepage: www.sjv.se
Es ist auch eine deutsche Version der Seite vorhanden!
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